ASta & Co
”Mitglieder der Studierendenschaft sind alle an der Georg-August-Universität immatrikulierten Studierenden.“
”Die Studierendenschaft nimmt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und im Rahmen der Grundordnung der Universität an deren Selbstveraltung teil.“
”Die Studierndenschaft nimmt die Belange der Studierenden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen wahr.“ So klingt’s, wenn’s amtlich wird, aber was lernen wir daraus? Nun, alle StudentInnen bilden gleichzeitig eine Körperschaft, die an der Universit¨at ihre Interessen vertritt und durchzusetzen versucht. Wie diese Interessenvertetung organisiert ist, soll im weiteren Thema sein. Kleinster Teil dieser Organisation ist die Fachgruppe.
”Mitglied einer Fachgruppe ist jedes in ein der Fachgruppe zugeordnetes Studienfach immatrikulierter Student.“ Ihr studiert Mittlere und Neuere Geschichte, dann seid ihr Mitglied der Fachgruppe Geschichte. Außer euch gehören auch noch alle anderen StudentInnen der Mitleren und Neueren Geschichte, der Alten Geschichte, der Osteuropäischen Geschichte, der Wirtschafts- und Sozialgeschichte, der historischen Hilfswissenschaften und der Wissenschaftsgeschichte (Schande über unser Haupt, falls wir jemanden vergessen haben). Und was macht nun so eine Fachgruppe? Sie vertritt die Interessen der Studierenden der beteiligten Fächer gegenüber den ProfessorInnen, dem Rest der Studierendenschaft, etc. Als ausführendes Organ wählt die Fachgruppe aus ihrer Mitte eineN FachgruppensprecherIn in freier, direkter, gleicher und geheimer Wahl auf ein Jahr. Dies geschieht meist während dern Wahlen zu den Studentischen- und den Kollegialorganen, die stets zum Ende des Wintersemesters abgehalten werden (s.u.). Die Fachgruppensprecherin sitzt unter anderem in den Vorständen der Seminare, die Teil der Fachgruppe sind und vertritt dort die studentischen Interessen. Weiteres Organ der Fachgruppe ist die Fachgruppenvollversammlung. Sie kann auf Antrag von 50 Mitgliedern der Fachgruppe oder der FachgruppensprecherIn einberufen werden. Das heißt, wenn euch etwas unter den Nägeln brennt, das ihr unbedingt auf Fachebene besprochen wissen wollt, dann nichts wie hin zu eurer FachgruppensprecherIn. Wir werden versuchen, einmal im Semester eine Vollversammlung zu organisieren, um transparent zu machen, was während des Semesters so gelaufen ist und die Kommunikation untereinander nicht abbrechen zu lassen. Gehen wir nun von der Fachgruppe auf die Ebene der Fakultät. Alle wahlberechtigten Studierenden einer Fakultät bilden die Fachschaft. An jeder Fakultät gibt es zwei Organe der studentischen Selbstverwaltung, das Fachschaftsparlament (FSP) und den Fachschaftsrat (FSR). Man könnte sie mit dem Landtag und der Landesregierung vergleichen.
Das Fachschaftsparlament wird ebenfalls während der Uniwahlen gewählt. Aktives wie auch passives Wahlrecht besitzt jedeR an der Fakultät, an der sein erstes Hauptfach angesiedelt ist. Für die Wahl zum Fachschaftsparlament treten verschiedene Gruppen an, die per Listenwahl gewählt werden. Das bedeutet, das auf dem entsprechenden Wahlzettel nicht nur die Gruppen zu wählen sind, sondern innerhalb der Gruppe, die man wählen will, muss wiederum eine Person angekreuzt werden, die für diese Gruppe antritt. Das Kreuz, das man schließlich gemacht hat, zählt somit zuerst für die Liste. Anhand der Stimmen, die eine Liste bekommen hat, wird dann die Anzahl der Sitze errechnet, die sie im Parlament bekommen hat (das FSP der Philosophischen Fakultät hat zur Zeit 21 Sitze).
Diese Sitze werden jetzt an die Personen vergeben, die auf der Liste die meisten Stimmen bekommen haben. Somit klärt sich schließlich die Sitzverteilung innerhalb des Parlaments. Das Fachschaftsparlament wählt die Mitglieder des Fachschaftsrates. Der Fachschaftsrat ist das vollziehende Organ der Fachschaft, d.h. er vertritt die Interessen der Studierenden der Fakultät und verfügt über einen eigenen Haushalt, mit dem die Organisation des Fachschaftsrats und als auch Aktionen der Fachgruppen finanziert werden. Er besteht mindestens aus einer FachschaftssprecherIn, einer FinanzreferentIn und mindestens einer weiteren ReferentIn. Wie auch auf Fachgruppenebene gibt es auch auf Fachschaftsebene die Institution der Vollversammlung, und zwar die Fachschaftsvollversammlung. Sie finden auf Antrag von 100 Fachschaftsmitgliedern, des Fachschaftsparlaments oder des Fachschaftsrats statt. Auf Fakultätsebene gibt es außerdem noch den Fakultätsrat als ein Organ der universitären Selbstverwaltung.
In den Fakultätsrat werden zwei studentische VertreterInnen entsand, die ebenfalls bei der Uniwahl gewählt werden. Der Fakultätsrat bestimmt über alle Angelegenheiten der Fakultät. Zusätzlich gibt es noch eine ganze Reihe von Komissionen, die verschiedene Angelegenheiten der Fakultät bearbeiten und in denen ebenfalls studentische VertreterInnen entsandt werden. Damit kommen wir nun zu den uniweiten Organen. Das wichtigste Organ studentischer Selbstverwaltung ist das Studierendenparlament (StuPa). Es wird jährlich bei den uniweit gewählt, ebenfalls nach Listenwahl mit einem riesigen Wahlzettel (nur ein Kreuz). Aus dem Studierendenparlament heraus wird der Allgemeine Studierendenausschuß (AStA) gebildet. Der AStA ist das höchste exekutive Organ der verfassten Studierendenschaft. Er besteht aus dem AStA-Sprecher und verschiedenen ReferentInnen und vertritt die Interessen der Studierndenschaft innerhalb und außerhalb der Universität. Ebenfalls auf Uni-Ebene koordinieren sich die FSRs in der Fachschaftsräteversammlung (FSRV).
Bei den Uniwahlen wählt ihr außerdem die zwei studentischen Vertreter für den Senat. Der Senat ist das höchste Organ der universitären Selbstverwaltung. (Wollt ihr’s ganz geanu wissen, schaut in die Orga-Satzung der Studierendenschaft (gibt’s im AStA-Haus)).