Basisdemokratisches Bündnis:

"Alles das Gleiche!"

Anmerkungen zur "Rechten und Linken Gewalt"

Aufmärsche von Nazis und deren Gleichgesinnten sind in den letzten Jahren mehr und mehr zum regelmäßig stattfindenden Normalfall geworden. Während linke AntifaschistInnen unablässig Gegenaktivitäten organisieren, was ihnen nicht selten das Etikett der ‘BerufsdemonstrantInnen ‘ einbringt, ist das Interesse der bürgerlichen ‘Mitte ‘, der entsprechenden Medien und das Verhalten der staatlichen Sicherheitsorgane nicht zufällig von Fall zu Fall sehr unterschiedlich.

Besondere Bedeutung bekommt im Nachhinein meist die Frage danach, wie friedlich oder gewalttätig die Auseinandersetzungen gewesen seien. Eben darum drehte sich auch die Debatte nach dem Göttinger Nazi-Aufmarsch vom 29.10. vergangenen Jahres, der durch ein Zusammenspiel von verschiedenen Aktionsformen gestoppt wurde: Liest man z.B. das Göttinger Tageblatt oder die AStA-Revista, so scheint eines sonnenklar: Dieser Tag war ein besonders gewalttätiger und wirft einen Schatten auf alles zuvor da gewesene. Der RCDS lies es sich nicht einmal nehmen, ein Plakat zur Uni-Wahl mit der Überschrift „gegen rechte UND linke Gewalt“ aufzuhängen, wobei die Betonung durch die Gestaltung des Plakats selbstverständlich auf der „linken Gewalt“ liegt. Angesichts der im Verhältnis zu ähnlichen Demonstrationen in anderen Städten vergleichbar geringen Zahl von Verletzten drängt sich allerdings die Frage auf, von welchem Gewaltbegriff dieses Urteil eigentlich ausgeht.

Was ist „Gewalt“?

Wenn eine hierarchisch gut durchorganisierte Horde von BefehlsempfängerInnen mit Schusswaffen und Schlagstöcken bewaffnet die Hauptstraße eines kleinen, gerade mal aus 2 Straßen bestehenden Dorfes mit dutzenden Einsatz- und Streifenwagen belagert, um einen einzelnen Mann, der in völliger Verzweiflung sich ein Messer an den Hals hält, aus dem Haus seiner Familie und aus seinem Leben zu holen, um ihn einige tausend Kilometer fort zu verschleppen, da er das Verbrechen begangen hat, am falschen Ort dieser Welt geboren worden zu sein, dann ist das eine vom demokratischen Rechtsstaat abgesicherte, legale, polizeiliche Maßnahme. Wenn es im Zuge dieser Maßnahme im Handgemenge mit UnterstützerInnen und Angehörigen des zu verschleppenden Menschen dazu kommt, dass einer derer, die dort ‚ihren Job’ tun, eine Beule durch einen Schlag gegen den Kopf erleidet, dann ist das ein empörender Akt von zielloser Gewalt – So erfahren wir, wenn wir den kurzen Bericht in den Pro 7-Nachrichten schauen, der von der Festnahme Achmet Saados am 8. Juni vergangenen Jahres in Ossenfeld, in der Nähe von Göttingen, berichtete. Einige Wochen später wurde der libanesische Bürgerkriegsflüchtling in die Türkei abgeschoben.1An diesem Beispiel lassen sich bereits einige konstitutive Elemente dieses Gewaltbegriffs sehr deutlich sehen: Es springt ins Auge, dass es hierbei weniger darum geht, dass eine Handlung auf Zwang oder Körperverletzung oder ähnlichem beruht, sondern darum, dass die „Gewalt“-Handlung gegen geltendes Recht verstößt.

Bei einem Blick auf verschiedene Gegendemonstrationen und -Aktionen zu Nazi-Aufmärschen aus der letzten Zeit bestätigt sich dieser Eindruck: Am 18. Juni 2005 in Braunschweig wurden friedliche Sitzblockaden geräumt, DemonstrantInnen eingekesselt und verprügelt. Wasserwerfer, Schlagstöcke, Hundebisse, Fußtritte und Schläge der Polizei räumten den Nazis den Weg frei.2 Dabei gab es dutzende Verletzte. Gleiches zeigt uns ein Blick auf Oldenburg am 3. September: Wie auch in Braunschweig prügelte die Polizei mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln den Nazis den Weg frei. Knüppel und CS-Gas hinterließen hier gleichermaßen ihre Spuren.3 Dennoch ist von gewalttätigen Exzessen und „kriegsähnlichen Zuständen“ (GT zum 29.10.) keine Rede. Im Fall Braunschweig löste zwar der große Anteil an ‘friedlichen BürgerInnen ‘ unter den Opfern ausnahmsweise eine Debatte in den bürgerlichen Medien aus. Interessanterweise ging es darin aber meist weniger um die Brutalität der StaatsschützerInnen, als mehr darum, ob diese an manchen Stellen eventuell rechtswidrig war.

Nun geht es hierbei nicht darum, Opferzahlen gegeneinander aufzurechnen. Es zeigt sich jedoch an all diesen Beispielen, dass die Empörung wohl nicht einfach durch ‚Gewalt’ ausgelöst wird. Als ‚gewalttätig’ gilt eine Auseinandersetzung wohl nur dann, wenn diese „Gewalt“ gegen geltendes Recht verstößt. Der Aufschrei über die „Gewalttätigkeit“ kann also kaum einer rein pazifistischen Motivation folgen. Wie aber kommt diese verzerrte und selektive Wahrnehmung von ‚Gewalt ‘ zustande?

Die Ideologie-Skala

Voraussetzung für diesen Gewaltbegriff ist ein weit verbreitetes politisches Weltbild, das sich in Göttingen zur offensichtlichsten und gröbsten Naivität zugespitzt wohl in den Ausführungen der ADF ausdrückt.4 Zunächst werden die unterschiedlichen politischen Positionen auf einer Links-Rechts-Skala einsortiert, um anschließend fest zu stellen, dass mensch selbst sich irgendwo in der Mitte befindet. Die beiden Enden werden als Extreme definiert, während die zu diesen Extremen sich ‚neutral’ verhaltende Wahrheit folglich auch irgendwo in der Goldenen Mitte liegen muss. Obwohl das Wörtchen „unideologisch“ sich bei der Abgrenzung nach ‚links’ und ‚rechts’ großer Beliebtheit erfreut, erfolgen diese Zuordnungen völlig losgelöst von einer ideologiekritischen Analyse: Historische und gesellschaftliche Umstände, die den Kontext für die Entstehung von ‚Meinungen’ und ‚Weltbildern’ darstellen, spielen dabei zunächst gar keine Rolle.

Gerade diese würden aber Aufschluss darüber liefern, warum sich diese „Mitte“ als besonders „unideologisch“ und „sachorientiert“ inszenieren kann: Die bestehenden Institutionen der herrschenden Gesellschaftsform werden zunächst als „neutral“ gesetzt, sie sind bloße ‚Objektivität ‘ auf deren Grundlage sich politische Subjektivität konstituieren kann. Oftmals schwingt da eine naturalisierende Vorstellung mit, dass eben die Formen der Gesellschaft, in der wir uns befinden, irgendwie natürlich, und damit per se vernünftig und unhinterfragbar seien. Mit dieser Konstruktion ist es dann auch nur folgerichtig, dass diejenige Position am „rationalsten“ und „objektivsten“ erscheint, die vom Standpunkt dieser bestehenden Gesellschaftsform und deren Logik aus argumentiert. Alles, was sich scheinbar davon zu weit weg bewegt, was ganz andere Formen der Vergesellschaftung anstrebt, erscheint dann als „utopisch“, „unrealistisch“ und eben „ideologische“ Spinnerei.

Daraus lässt sich auch dieser seltsame Gewaltbegriff erklären: Wenn die bestehenden, legalen Institutionen als neutral vorausgesetzt werden, deren Existenz quasi die neutrale Vorbedingung für jegliches Handeln und dessen Beurteilung darstellen, dann fallen diese aus der Betrachtung logischerweise heraus. Wenn das Handeln der gesellschaftlichen Institutionen wie Staat, Polizei und deren AusführerInnen gar keines ist, sondern nur ‘natürlicher, objektiver Rahmen ‘, dann ist es auch absurd, dieses überhaupt in den Blick zu nehmen. Sven Grünewald (ADF) reflektiert das dann in seinem Artikel zum 29.10. in der AStA-Revista so, dass er die Akteure auf die plumpste Art und Weise in „die Guten“, „die Neutralen“, und „die Militanten“ (also die Bösen) einsortiert, wobei der Staat natürlich neutral, und Rechtsextreme, ebenso (!) wie „Autonome“ die Bösen sind.5

An dieser Stelle wird dann auch klar, auf welche Gemeinsamkeit sich eigentlich die „linke und rechte Gewalt“ in diesem Denksystem reduziert: Die Gewalt der Rechtsextremen, z.B. das Zusammenschlagen und Ermorden von MigrantInnen, passiert ohne rechtliche Grundlage. Und das ist ebenso rechtswidrig, wie das Anzünden von Mülltonnen, um einen legalen Aufmarsch der NPD zu stoppen. „Gewalt“ von „Linken“ und „Rechten“ reduziert sich darauf, dass sie eben „Verbrechen“ im formaljuristischen Sinne seien. Bei dieser reduzierten Betrachtung bleibt es stehen, und erblindet gegenüber allen qualitativen Unterschieden.

Die wahnhafte Gleichsetzerei geht sogar soweit, dass sich zurecht argumentiert wird, dass Linke, die Mülltonnen anzünden das gleiche wie Asylbewerberheime anzünde Nazis seien.6 Erschreckend daran ist nicht nur, dass eine solche Argumentation durchgezogen wird, sondern dass sie offenbar tatsächlich ernst gemeint ist. Der Unterschied zwischen einer Mülltonne und einem/einer AsylbewerberIn scheint tatsächlich nicht mehr wahrgenommen werden zu können.

Rassismus und bürgerliche Gesellschaft

Völlig aus der Sicht fällt bei dieser Betrachtung, worum es bei der ganzen Auseinandersetzung eigentlich geht: Immerhin marschieren dort VertreterInnen einer Mordideologie, die es in Deutschland bereits bis zur systematischen Vernichtung von Millionen Menschen getrieben hat. Sie rechtfertigen und leugnen diese, während sie gleichzeitig eben nicht nur „friedlich“ demonstrieren gehen, sondern Menschen zusammenschlagen, ermorden und anzünden.7 Die linke Gegenseite richtet sich doch gerade gegen diese Mordideologie, und gegen eine Gesellschaft, die eben diese hervorbringt.

Aber gerade das darf in der Ideologie der ‘Mitte ‘ nicht in Betracht kommen: Hat doch das Links-Rechts Konstrukt den Vorteil, dass damit der Rassismus aus der bürgerlichen Gesellschaft herausdefiniert werden kann. Denn Abschiebungen, rassistische Sondergesetze usw. können per Definition gar nicht gewalttätig, und erst recht nicht rassistisch sein, denn sie sind ja völlig legal. Folgerichtig haben z.B. der AStA und die Göttinger CDU das Bündnis gegen Rechts verlassen, da sie sich dem Aufruf nicht anschließen wollten, da dieser auch die rassistischen Implikationen von Abschiebungen mit thematisierte.8 Das Argument lautete, dass man sich doch auf den „kleinsten gemeinsamen Nenner“, nämlich „gegen die Nazis zu sein“, einigen sollte. Es ging ihnen also nicht darum, rassistische, antisemitische, sexistische usw. Ressentiments, Handlungen und deren Ursprünge zu bekämpfen, sondern lediglich sich von den Nazis abzugrenzen.

Und mit einer völlig naiven und indifferenten Haltung gegenüber dem strukturellen Rassismus der von ihnen verteidigten ‚demokratischen Gesellschaft’ und deren gesetzlicher, rassistischer Gewalttaten, kann sich diese ‘Mitte ‘ überhaupt nur dadurch von den Nazis unterscheiden, dass sie diese darüber identifiziert, dass das, was diese tun, nicht den formalen Dienstweg durchlaufen hat, sondern ohne Anweisung einer bürokratischen Institution direkt vom rassistischen Mob selbst vollzogen wird.

Und wenn mit dieser Denkschablone im gleichen Abwasch mit dem „Gesicht zeigen gegen Rechts“ auch noch ein „gegen Links“ angehängt werden kann, trifft sich das doch umso besser. So dachte es sich nicht nur der RCDS, sondern auch Landtagsabgeordneter Dr. Harald Noack von der örtlichen CDU: „Im Nachhinein (des 29.10.) wird deutlich, dass wir uns viel zu sehr mit der relativ unbedeutenden (!) NPD befasst und die Gefahren der in die Jahre gekommenen Antifa unterschätzt haben.“9 Traurigerweise wird hier das Problem, dass sich demokratischer Normalzustand und rassistische Übergriffe von Nazis gar nicht immer so ganz ausschließen, nicht als Problem reflektiert, sondern führt scheinbar dazu, dass, sobald die Nazis sich einmal „friedlich“ auf einer Demo geben, deren Gefährlichkeit überhaupt nicht mehr wahrgenommen wird.

Nazis als Image-Problem

Die Verharmlosung der Nazis verweist zu dem noch auf eine ganz andere Intention: Durch den Revista-Artikel zieht sich wie ein roter Faden eine ganz eigene Vorstellung davon, worin eigentlich das Problem mit den Nazis bestehe: Denn „es ist ein trauriger Umstand, dass sie soviel Medienaufmerksamkeit bekommen“. Unser raffinierter Dialektiker Grünewald weiß freilich auch, wer schuld daran ist: nämlich die „militanten Autonomen“, die ihnen diese mit brennenden Barrikaden verschaffen. Die Rechten gibt’s eigentlich nur wegen den Linken. Und das weckt bei ihm auch gleich eine „latente Sympathie für die ‘Glatzköppe ‘“, die da ja eigentlich nur einen leicht verwirrten ‘Karnevalsumzug ‘ veranstalten.

Die richtige Widerstandsform sind natürlich die bunten Luftballons des AStA. Denn die richten im Fernsehen keinen Image-Schaden an oder sind ohnehin für die Medien so uninteressant, dass diese gar nicht berichten würden. Damit wäre für Herrn Grünewald das Problem gelöst, denn wie bereits Schröder und Co in Berlin den Nazis entgegen zu halten wussten, ist auch der AStA zufrieden, wenn den Nazis keine Aufmerksamkeit zu kommt: Als die Aufmerksamkeit der internationalen Presse auf Berlin gerichtet war, da die Nazis am 8. Mai, den Tag des Sieges der Alliierten, in Berlin marschieren wollten, fand es plötzlich auch die Politik besonders wichtig, ein Zeichen gegen die Nazis zu setzen. Urplötzlich war es dort auch möglich, dass AntifaschstInnen mal ausnahmsweise nicht von der Polizei verprügelt wurden, obwohl diese sonst immer ‚unglücklicherweise’ verpflichtet ist, den Nazis den Weg frei zu räumen.10

Die Intention dahinter ist sonnenklar: Deutschland darf sich vor der internationalen Presse nicht blamieren. Das schadet dem Ruf und dem Ansehen des Standorts. Diesen ‘aufgeklärten ‘ Nationalismus, der da gegen die Nazis gesetzt wird, versucht der AStA nun auf Göttingen zu übertragen, indem er seine Luftballon-Proteste im Studierendenparlament damit begründet, dass es studentisches Interesse sei, das Ansehen von Göttingen zu wahren. Dass die Nazis eine massive Gefahr für ‘ausländische ‘ Mitmenschen und nach ihrem Bild sonstwie ‘falsch Gepolte ‘ darstellen, kommt ihnen gar nicht mehr in den Sinn. Dass deswegen, besonders in Deutschland, gerade Aufmerksamkeit gefragt ist, wenn Rassismus seine Umtriebe feiert, scheint folgerichtig bei unseren Standortlieblingen keine Rolle zu spielen. Da wundert es auch kaum, dass sie in der gleichen Publikation Werbung für ihr Lieblings-Etablissement Alpenmax machen, das dafür bekannt ist, regelmäßig rassistische Auslese an der Eingangstür zu betreiben.11

Legalität und Legitimität

Die Indifferenz gegenüber der bestehenden ‘legalen ‘ Ordnung in diesem Gewaltbegriff erinnert unweigerlich an das preußisch-deutsche Pflichtbewusstsein, wie es gerade für den Nationalsozialismus eine wesentliche Rolle gespielt hat: Legalität und Legitimität fallen völlig in eins zusammen. Die Setzung, dass das, was legal ist, auch legitim sein muss, entlässt die HandlungsträgerInnen der herrschenden Ordnung in eine völlige Verantwortungslosigkeit: Ein Polizist z.B., der sich an einer Abschiebung beteiligt, tut eben „nur seine Pflicht“. Das ist richtig, aber genau darin liegt das Problem: Sie haben sich so sehr von ihrer eigenen Tat entfremdet, dass sie gar nicht als die eigene aufgefasst wird. In der Rolle, die sie in diesem System spielen, sind sie selbst ausgelöscht, funktionieren nur noch – ohne einen Hauch von kritischer Distanz. Ein/e jede/r aber, der/die die Legalität verlässt, kann wunderbar als „gewalttätig“ in die unangenehme Nähe der Nazis gerückt werden, selbst wenn es sich um antirassistischen Widerstand handelt.

Vor dem Hintergrund einer solch simplen, ideologischen Welterklärung bleibt schließlich auch der Nationalsozialismus völlig unverstanden: Bestand doch dessen Spezifik gerade auch darin, dass eben nicht nur ein tobender Mob im Pogrom, sondern eine staatlich durchorganisierte, systematische Vernichtung in vermeintlich ‘beteiligungsloser Gleichgültigkeit ‘ der Mehrheitsbevölkerung durchgezogen wurde. Diese konnte sich nicht nur auf Zwang stützen, sondern vor allem darauf, dass die Deutschen vom Soldaten bis zum KZ-Aufseher ‘funktionierten ‘.

Aussprüche wie „Das (der Holocaust) waren Verbrechen gegen Menschen, genauso wie es Verbrechen sind, Menschen Steine an Köppe zu werfen oder Mülltonnen anzuzünden, die sicher auch jemandem gehören“12 zeugen von diesem völligen Unverständnis: Der Holocaust wird auf eine Stufe mit dem Verstoß gegen das Eigentumsrecht gestellt. Dass aber dieser gerade nicht gegen das ‚Recht’ des Nazi-Staats gerichtet war, sondern durch diesen hindurch sich vollzog, wird vom Verfasser heimlich ausgeblendet. Es geht nicht um die Frage nach Legitimität, sondern nur um das geltende Gesetz.

Fazit

In dieser ideologischen und faktischen Verfassung von ‘Deutschland ‘ sind bunte Luftballons offensichtlich lange nicht genug, um Rassismus, Antisemitismus, Sexismus usw. angemessen entgegen treten zu können. Wer dabei von der Brutalität der herrschenden Verhältnisse nicht sprechen will, der möge sich bitte das pazifistische Pathos sparen und von brennendem deutschen Müll schweigen.


1) Details zu der Abschiebung von Achmet Saado und seiner Festnahme:
Informationen von UnterstützerInnen: http://www.abschiebemaschinerie-stoppen.de/libasoli/saado.htm
Aktuelle Situation Saados: http://www.abschiebemaschinerie-stoppen.de/aktuell/info%2020050908.html
Abschiebung Saados und Deutscher Normalzustand: http://www.bb-goettingen.de/243
Pressemitteilung der Polizei: http://www.presseportal.de/polizeipresse/p_story.htx?nr=688180

2) Zu Braunschweig vgl: http://de.indymedia.org/2005/06/121158.shtml –
http://de.indymedia.org/2005/06/120966.shtml –
http://germany.indymedia.org/2005/06/120859.shtml

3) vgl. http://germany.indymedia.org/2005/09/127021.shtml – http://de.indymedia.org//2005/10/129719.shtml – http://www.alhambra.de/nonazis/broschuere.htm

4) Zur Ideologie der ADF vgl. „Fragend schreiten wir voran – zur Kritik der sogenannten ‘unideologischen Sachpoltik ‘“ http://www.bb-goettingen.de/373

5) „D ‘r (NPD-)Zock kütt – 399 Luftballons“ aus AStA-Revista Nr. 123 vom Dezember 2005, Seite 7

6) So z.B. geschehen in einem Leserbrief im GT vom 1.November 05

7) Man denke nur an die Brandanschläge in den 90er-Jahren seit Hoyerswerda oder eine Zahl von über 700 gewalttätigen Übergriffen von Rechtsextremen, die der Verfassungsschutz jährlich zählt, wobei die Dunkelziffer sicher weit höher liegt.

8) Das Bündnis gegen Rechts ist seit Jahren der Initiator der Gegendemonstrationen bei Nazi-Aufmärschen und wird getragen von über 50 Organisationen von Gewerkschaften über Kirchen, Sozialverbänden bis hin zu linken und antifaschistischen Gruppen. Der damalige Aufruf des Bündnisses: http://www.goest.de/rechtsradikalism.htm#aufruf

9) Zitat von Noack aus dem Göttinger Tageblatt vom 31.10.2005, S.9

10) vgl. „Nazis und innere Sicherheit“ http://www.bb-goettingen.de/242

11) vgl. „Auslese im Tanzlokal Alpenmax“ http://www.bb-goettingen.de/248

12) aus dem Politik-Forum des Stud.IP: http://studip.uni-goettingen.de/forum.php?open=e65caffe80b6f4681b708da1c43849e6


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