Basisdemokratisches Bündnis:

Prozess: Landfriedensbruch für Kampf ums Autonomicum

Die Auseinandersetzung um einen Freiraum an der Uni Göttingen hat nun ein juristisches Nachspiel für einen politischen Aktivisten.

Prozess am 31.03.09 um 13:00 Uhr im Amtsgericht Göttingen, Raum B 15.

Am Morgen des 29.01.2008 räumte die Polizei den besetzten Raum MZG 1140 an der Uni, den Vorläufer des jetzigen Autonomicums. Am Abend desselben Tages fand eine entschlossene Spontandemonstration mit über 300 Personen statt. Diese musste gegen die zum Teil massive Gewalt der Polizei durchgesetzt werden, die immer wieder die Versammlungsteilnehmer_innen attackierte. Der Protest war ein kraftvolles Signal an das Präsidium, das bereits am nächsten Tag neue Verhandlungen über ein selbstverwaltetes Café anbot. Das Ergebnis dieser Verhandlungen ist das Autonomicum.

Nun folgt das juristische Nachspiel. Nicht für die Polizei, die mehrere Demonstrant_innen durch Tritte und Schläge verletzt hat, sondern für einen Teilnehmer der Demo. Er ist wegen eines angeblichen Angriffs auf einen Polizeibeamten wegen Landfriedensbruchs angeklagt. Ein Strafvorwurf der bis zu 3 Jahre Haft nach sich ziehen kann.

Diese Anzeige ist als Einschüchterungsversuch der Polizei zu bewerten. Für die Tat gibt es - außer der Aussage des angeblich betroffenen Beamten - keine Beweise. Weder gab es nachweisbare Verletzungen bei dem Polizisten, noch gibt es andere Zeug_innen, die die Aussage des Polizisten stützen. Selbstredend hat keines der drei eingesetzten Videoteams den konstruierten Vorfall gefilmt. Eines der Videos hat die Polizei inzwischen gelöscht, da es kein belastendes Material enthält. Mit dem Verschwindenlassen der Aufzeichnung wurde der Verteidigung bewusst die Möglichkeit genommen, potentiell entlastende Aufnahmen einzusehen. Der Angeklagte war der Polizei durch die vorangegangene Räumung des MZG namentlich bekannt. Dies wird ihm nun zum Verhängnis. Wir haben das Autonomicum gemeinsam erkämpft. Wir werden nicht zulassen, dass dafür nun Einzelne bezahlen sollen.

Gegen die Kriminalisierung politischer Aktivist_innen!

Kommt zum Prozess, gemeint sind wir alle!


Dieser Artikel ist abrufbar unter: //archiv.bb-goettingen.de/1487