Basisdemokratisches Bündnis:

Nicht mehr am Ball

Staatsanwaltschaft sucht nicht weiter nach verschlampten WM-Geldern

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Die Studierendenschaft der Uni Göttingen wird von dem Geld, das im Sommer und Herbst 2010 unter den Augen des ADF/RCDS-AStA verschwand, nichts wiedersehen. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen eingestellt. Konkrete Tatverdächtige könnten nicht ermittelt werden, so die offizielle Begründung. Nachbohren und Beschwerde durch den aktuellen AStA halfen nichts: Es bleibt bei der Einstellung des Verfahrens.

Rückblick

Sommer 2010, Fußballweltmeisterschaft, alberne Fähnchen, Kulturgut Vuvuzela. Das quasi einzige Projekt des damaligen ADF/RCDS-AStA ist ein Public Viewing im ZHG. Kosten zulasten der Studierendenschaft: eine Unmenge an Personalkosten, Theke, Technik, Auf- und Abbau im 5-stelligen Bereich. Auf den Lohnlisten ein ordentlicher Querschnitt durch die ADF. Und natürlich das Bier - also die Getränke. Auf der Einnahmenseite: Eintrittsgelder und Getränkeeinnahmen. Äh - Einnahmen? Hat hier zufällig jemand gesehen, wer die Einnahmen weggebracht hat? Waren die nicht eben noch hier?

Als der frühere AStA Monate nach dem Verschwinden des Geldes doch mit der Sprache rausrückte und den Verlust von mehr als 20.000 Euro eingestand, überschlugen sich die Ereignisse. Nach einer Überprüfung der AStA-Finanzen stellte die Uni-Verwaltung fest, dass auch im AStA-Veranstaltungskeller (damals noch unter dem Namen Vertigo) mehrere tausend Euro beiseite geschafft wurden.

Vollkommen uneins war man sich wohl, welche Strategie angebracht war. Und so passierten viele Dinge in kurzer Zeit: Die ehemalige Vorsitzende Susanne Peter (ADF) erklärte im Studierendenparlament in einer tumultartigen Sitzung die damalige ADF/RCDS-Koalition für aufgelöst. Im AStA schien nunmehr überhaupt keine Arbeit mehr gemacht zu werden, alle Sitzungen fanden nur mit wenigen Referent*innen statt. Der RCDS-Finanzreferent trat zurück. Seine eigene Gruppe trat noch einmal kräftig per Presseerklärung nach, um empört alle Schuld von sich zu weisen und auf die AStA-Vorsitzende abzuwälzen. Und die ADF schien plötzlich nur noch aus wenigen bockigen Altkadern zu bestehen, denen wohl schon klar war, dass sie das Vertrauen der eigenen Basis verloren hatten.

Bei den folgenden Wahlen brach der ADF dann die Wählerschaft weg. Der RCDS konnte sich halten, wohl weil er das Kunststück fertig brachte, erfolgreich den Eindruck zu erwecken, er habe mit dem AStA nichts zu tun. Was folgte, ist bekannt: Ein Jahr durften andere Gruppen, gleich vier, den AStA stellen. Auch wir als Basisdemokratisches Bündnis sind dabei (dazu aber an anderer Stelle in diesem Heft mehr).

Verfahrenseinstellung

Ein wenig verblüfft waren wir natürlich trotzdem, als der Einstellungsbescheid kam. Zwar waren alle längst schon verwundert, dass man von Ermittlungen nichts mitbekam. Keine Anfragen von Polizei oder Staatsanwaltschaft erreichten den AStA, eigentlich rechneten noch alle damit, dass Ermittler*innen sich noch einmal alte Finanzunterlagen vorknöpfen würden oder das festangestellte Personal im Sekretariat befragen würde. Dass das nicht geschah, war ja zunächst noch mit mangelndem Ermittlungseifer zu erklären. Mit der Einstellung ist nun aber wohl klar: Eigentlich wurde gar nicht wirklich ermittelt. Der Fall scheint sich der Staatsanwaltschaft so unübersichtlich dargestellt zu haben, dass schon am Schreibtisch kapituliert wurde.

Freilich muss auch die Staatsanwaltschaft irgendwann die Entscheidung fällen, dass eine Strafverfolgung „nicht mehr wirtschaftlich“ zu machen ist. Natürlich wird sie wohl mehr Eifer in Ermittlungen wegen Straftaten gegen das Leben oder gegen die körperliche Unversehrtheit stecken. Und leider wissen wir auch, dass sie einen bedeutenden Teil ihrer Zeit auch darin investiert, politischen Aktivist*innen nachzustellen, denen manchmal an den Haaren herbeigezogene Vorwürfe gemacht werden, um sie erkennungsdienstlich behandeln zu können - sprich Fotos und Fingerabdrücke zu bekommen. Dass vermutlich bei der Staatsanwaltschaft kein Hahn danach kräht, ob nun jedem Studierenden durch das Missmanagement eines AStAs im Schnitt ein Euro unterschlagen wurde - das ist dann eigentlich auch nur folgerichtig.

Geld bleibt verschwunden

Mit der Beschwerde hin zur Oberstaatsanwaltschaft, die der aktuelle AStA noch eingelegt hat und die abgewiesen wurde, ist der Rechtsweg dann auch erschöpft. So bleibt dieser Verlust eine traurige Episode der studentischen Selbstverwaltung an der Universität Göttingen. Konsequenzen haben also nur die Studierenden bei der letzten Wahl getroffen, das war es dann aber auch schon. Die Altkader der ADF, die über Jahre schon Dauer-Mitglieder des AStA waren, haben es sogar geschafft, in ihrer Gruppe weiter den Ton anzugeben - in einem eventuellen ADF-AStA würden sie wohl erneut zur großen Schar der bezahlten AStA-Angehörigen zählen. Bis zur nächsten WM?


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