Basisdemokratisches Bündnis:

Kleine Erfolge im Kampf um den Bachelor

Anwesenheitslisten gestoppt!

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Eine erste Bilanz der neu eingeführten Bachelorstudiengänge haben wir bereits in der BB Zeitung Nr. 10 gezogen. (www.bb-goettingen.de/609) Inzwischen zeigt sich, dass es möglich ist, Verbesserungen im Kleinen zu erwirken. Dies soll an einem Beispiel deutlich gemacht werden, bei dem es gelungen ist, Verbesserungen im Sinne der Studierenden durchzusetzen. Dieses Beispiel macht zugleich auch die Absurdität der aktuellen Situation deutlich.

Die Anwesenheitslisten

Seit der Einführung des Bachelors haben es sich viele Dozierende zur Angewohnheit gemacht, die Anwesenheit der Bachelorstudierenden in Vorlesungen durch Anwesenheitslisten zu kontrollieren. Darauf angesprochen, warum sie dies tun, war die einhellige Antwort, es sei durch die neuen Bachelorordnungen vorgeschrieben. Wer sich jedoch die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) für den Bachelor anschaut, wird v.A. das Fehlen jeder Formulierung zu diesem Thema feststellen. Auch in den fachspezifischen Regelungen findet sich keine Formulierung, die das Führen von Teilnahmelisten in Vorlesungen zwingend macht. So verpflichtet z.B. die Formulierung in den fachspezifischen Bestimmungen für das Fach Geschichte nur zur „regelmäßigen Teilnahme” an den Übungen oder Seminaren des Moduls. Ob die Formulierung „regelmäßige Teilnahme” eine Anwesenheitsliste zwingend macht sei dahin gestellt. Zur Anwesenheit in den Vorlesungen findet sich in jeden Fall kein Wort.

Die kleinen Möglichkeiten des Ungehorsams

Das war für einige Studierende des Fachs Geschichte Grund die Kontrollmechanismen auf das von den fachspezifischen Bestimmungen geforderte Maß zurück zu schrauben und die Anwesenheitslisten aus den Vorlesungen zu klauen. Die Reaktion auf diese Maßnahme wirft einen Blick darauf, wie ernst solche Bestimmungen genommen werden sollten.

Zunächst traf die Aktion auf völliges Unverständnis. Die Dozierenden seien ja gezwungen diese Listen zu führen, hieß es in Woche eins nach der Entwendung in einer der betroffenen Vorlesungen. Darauf hingewiesen, dass dies nicht stimme, kündigte die Professorin an, dies noch einmal zu überprüfen. In Woche zwei nach der Entwendung machte sie von der Liste keinen Gebrauch mehr. In der dritten Woche erfuhren die erstaunten Studierenden nun Folgendes: Nach Angaben des Justiziars der Uni sei das Führen von Anwesenheitslisten gar nicht erlaubt. Begründung: Da es so viele Modulüberschneidungen gäbe, würde das Führen von Anwesenheitslisten bestimmte Zweifachbachelorstudiengänge unstudierbar machen.

Innerhalb von drei Wochen hatte sich das Führen von Anwesenheitslisten von einem qua Recht vorgeschriebenen unabwendbaren Übel in eine qua Recht verbotene Praxis gewandelt.

Konsequenzen

Für die Studierenden heißt dies, dass sie die geltenden Regelungen als wandelbar begreifen müssen. Sie sind Ergebnis von Aushandlungsprozessen und damit von Macht und Gegenmacht. Selbst wenn das Führen der Listen erlaubt wäre, hätte dies keine Bedeutung, wenn sie in jeder Vorlesung verschwinden würden. Die Wandlung im Fall der Anwesenheitslisten zeigt ebenfalls, dass es sich hierbei nicht um Regelungen handelt, die mensch nicht unterlaufen sollte, weil sie so sinnvoll wären. Vielmehr gibt es eine ganze Latte von dummen bildungsfeindlichen Regelungen in den Bachelorordnungen, die auf allen Ebenen bekämpft werden müssen. Indem man ihre praktische Anwendung unterläuft, ebenso wie indem die StudierendenvertreterInnen sie in den Kommissionen angehen. Das Klausuren- und Prüfungsunwesen, das viele Bachelorstudierende vom eigenständigen Lernen abhält, wäre ein solcher Punkt. Auch werden die Anwesenheitslisten noch immer in einigen Vorlesungen geführt. Hier wäre es nötig den Dozierenden auf die Sprünge zu helfen.

Dieses Beispiel sollte v.A. deutlich machen, dass es keinen Grund gibt irgendeine Regelung, die uns Studierende unter Druck setzt oder stärkerer Kontrolle aussetzt als gegeben hinzunehmen. Setzt Euch mit Euren StudierendenvertreterInnen zusammen, um zu überlegen, was ihr in diesem Sinne tun könnt.


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