Veranstaltung: Generalverdacht Terrorismus

Die G 8 Proteste im Schatten des 129a

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Veranstaltung des Basisdemokratischen Bündnis zusammen mit der Roten Hilfe

Do., 31.05.07, 19:30, ZHG 104

Mit fast Tausend Beamten durchsuchte die Polizei im Auftrag der Bundesanwaltschaft 40 linke Projekte in ganz Deutschland, die an der Organisation von Protesten gegen den G 8 Gipfel in Heiligendamm beteiligt sein sollen. Dies soll nach Polizeiangaben der Ermittlung gegen 18 Tatverdächtige dienen. Vorwurf: Bildung einer Terroristischen Vereinigung nach §129a. Der Vorwurf, reicht jedoch nicht, um auch nur einen der Verdächtigen zu verhaften. Nur 5% aller Ermittlungen nach § 129a enden überhaupt mit einem Urteil. Unter kritischen JuristInnen gilt der § 129a vor allem als Gesinnungs und Schnüffelparagraph. Nicht einmal die Polizei scheint im aktuellen Fall ihren Beschuldigungen zu glauben und auch in der Presse werden die Stimmen lauter, die den Vorwurf der Bildung einer Terroristischen Vereinigung zumindest als „übertrieben” bezeichnen. Aber was bedeutet es für politisch Aktive und die Bewegung in der sie sich engagieren, wenn nach §129a ermittelt wird? Auch in Göttingen gab es in den 90er Jahren solche Ermittlungen gegen die Autonome Antifa (M). Auch hier kam es nicht zu rechtskräftigen Urteilen. Es gab 17 Angeklagte. Im Zuge der Ermittlungen wurden jedoch 143 Personen auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung überprüft. 500 Personen standen zusätzlich im Fadenkreuz der Ermittler. 13.929 Telefongespräche wurden abgehört. Ermöglicht wird durch §129a alles was das Polizeistaatsherz begehrt: Postkontrolle, Telefonabhöraktionen, Observationen, der Einsatz von V-Leuten, die Einschleusung von verdeckten Ermittlern, Razzien, und Rasterfahndung. D.h. für die Beschuldigten und ihr politisches Umfeld hat die rechtlich geschützte Privatsphäre aufgehört zu existieren.

Was Ermittlungen nach § 129a bedeuten erklären an diesem Abend Johannes Hentschel und Joachim Lau. Johannes Hentschel er ist heute Rechtsanwalt in Göttingen und hat die Ereignisse damals verfolgt. Joachim Lau hat die Verfahren als Verteidiger mehrerer Angeklagter miterlebt. Anschließend gibt es Raum für Diskussion.

Erschienen am: 15.05.2007 zuletzt aktualisiert: 23.05.2007 12:09

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