FAQ zum Studiengebühren-Boykott

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1) Wieso boykottieren?

Der Boykott ist das vorerst letzte Mittel Studiengebühren zu kippen. Es ist aber auch äußerst effektiv, denn schließlich will das Land nun etwas von uns und ist auf unsere Mitarbeit angewiesen.

2)Wie funktioniert der Boykott?

Zunächst muss die Urabstimmung, die vom 28.-30.11. stattfindet, ein eindeutiges Ergebnis liefern. Das heißt konkret, dass 15 % aller Studierenden, die an der Uni Göttingen immatrikuliert sind und über 50 % der an der Wahl teilnehmenden Studierenden, mit JA stimmen müssen. War die Wahl ein Erfolg, nimmt Teil, wer die 500 ? Studiengebühren auf das Sperrkonto des AStA einzahlt, anstatt sie an die Uni zu überweisen. Den Semesterbeitrag, also die restlichen ~175 ? für das Semesterticket und das Studentenwerk, überweist du ganz normal an die Universität. Die 500 ? bleiben bis zum Stichtag auf dem Sperrkonto. Falls das Quorum (vorausichtlich 25% aller Studierenden) nicht erfüllt ist, wird das Geld an die Universität weitergeleitet und du bist weiterhin regulär eingeschriebeneR StudierendeR. Wird das Quorum jedoch erfüllt, bleibt das Geld auf dem Sperrkonto. Dann ergeht die Forderung an die Landesregierung Studiengebühren aus dem Gesetz zu streichen. Die Universität wird aufgefordert, die Studierenden zu immatrikulieren

3) Welche Ziele verfolgt die Boykottkampagne?

Das eigentliche Ziel der Kampagne ist natürlich die Abschaffung der Studiengebühren. Es gibt aber zwei verschiedene Instanzen, die unterschiedliche Möglichkeiten haben dies zu erreichen. Zum einen ist da die Landesregierung, in deren Macht es steht, das Gesetz zurückzunehmen oder zu ändern.

Eine weitere Instanz ist die jeweilige Hochschule selbst. In Niedersachsen kann sie sich zwar auf die gesetzliche Verpflichtung berufen die Gebühren einzutreiben – einen Handlungsspielraum hat sie dennoch. Sie kann in der Immatrikulationsordnung die Mahnfrist bei Nicht-Zahlung der Gebühren auf 99 Jahre setzen und dadurch das Gesetz faktisch aushebeln. (Eine Exmatrikulation erfolgt erst nach dieser Frist.

4) Kann ich exmatrikuliert werden, wenn ich am Boykott teilnehme?

Grundsätzlich kann die Universität jede Person exmatrikulieren, die sich entgegen ihrer Regeln verhält. Auch das Nicht-Zahlen von Beiträgen ist so ein Regelverstoß, dem jedoch ein Mahnverfahren vorausgehen muss. Das heißt, die theoretische Exmatrikulation aufgrund von ausbleibenden Studiengebühren kann niemals plötzlich, sondern erst nach Mahnungen durchgeführt werden. Selbst wenn der erhoffte Erfolg einer Rücknahme der Studiengebühren durch den Boykott nicht durchgesetzt werden kann, hat niemand ein Interesse daran, Tausende Studierende in Niedersachsen auf einen Schlag zu exmatrikulieren. Einen friedlichen Protest von Studierenden auf derart rabiate Weise durch Massenexmatrikulation zu brechen, wäre NUR negativ medienwirksam. Auch nach Ablauf der Rückmeldefrist versteicht noch viel Zeit, bis die Zahlungsverweigerung zu ersten

Reaktionen seitens der Uni führt.

5) Bekomme ich rechtzeitig eine Bescheinigung für das BAföG-Amt?

Stell den Antrag mit dem Hinweis, dass die Immatrikulationsbescheinigung nachgereicht wird. Maßgeblich für die BAföG-Zahlungen ist immer das Datum der Antragstellung (ungeachtet fehlender Nachweise). Das BAföG-Amt muss dann eine Frist stellen, in der sie nachgereicht werden soll. Die Studierendenvertretung steht auch in Verhandlung mit dem BAföG-Amt.

6) Kann das Studentenwerk nicht eine Extrabescheinigung ausstellen?

Die Studierendenvertretung steht darüber in Verhandlungen mit dem Studentenwerk.

7) Bekomme ich rechtzeitig mein Semesterticket?

Die Studierendenvertretung steht in Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG.

8) Ich brauche eine Bescheinigung! (HiWi-Stelle, Waisenrente, außeruniversitärer Arbeitgeber, etc.)!

Die Studierendenvertretung verhandelt mit dem Studentenwerk über Extrabescheinigungen, die als vorrübergehender Ersatz mit der Bitte um Fristverlängerung bei der entsprechenden Stelle vorgelegt werden können.

9) Wer garantiert mir, dass mein Geld in sicheren Händen ist?

Das Sperrkonto wird nicht von Privatpersonen oder dem AStA selbst verwaltet, sondern von einem dafür beschäftigtem Anwalt. Damit ist gewährleistet, dass das Geld nicht in falsche Hände gerät. Im Falle eines erfolgreichen Boykotts erhalten die BoykottteilnehmerInnen ihr Geld zurück.

10) Was passiert wenn das Quorum nicht erfüllt wird?

Falls zu wenig Studierende auf das Sperrkonto überwiesen haben oder wieder ausgestiegen sind und das Quorum somit nicht erfüllt werden kann, wird das Geld zum geplanten Termin an die Universität überwiesen. Dabei werden natürlich die Daten des jeweiligen Studierenden angegeben und eure Studiengebühren sind für dieses Semester gezahlt.

11) Können ausländische Studierende an dem Boykott teilnehmen?

Generell können auch ausländische Studierende den Boykott unterstützen, indem sie durch ihre Mitarbeit und durch die Mobilisierung anderer Studierender die Zahl der Boykottierenden erhöhen können. Im Rahmen der Boykottkampagne werden viele Aktionen durchgeführt, für die wir jede Unterstützung benötigen.

Da allerdings viele ausländische Studierende eine gültige Immatrikulation für ihre Aufenthaltsgenehmigung brauchen, sollte die Entscheidung, die Zahlung der allgemeinen Studiengebühren zu verweigern, von Fall zu Fall entschieden werden. Bei Fragen könnt ihr euch an unten stehende Kontakte wenden.

12) Kann ich teilnehmen, wenn ich das Geld nicht habe?

Auch in diesem Fall ist es möglich teilzunehmen. Am besten wendest Du Dich an eine der Kontaktadressen unten.

13) Wer organisiert die Kampagne?

Die Boykottkampagne wird in Göttingen vom einem Bündnis zwischen AStA und anderen Hochschulgruppen getragen. Der AStA übernimmt bei Verhandlungen mit der Universität oder der Landesregierung die Vertretung der Studierendenschaft.

14) Welchen Umfang hat die Kampagne?

Es handelt sich um eine landesweite Kampagne, daher steht und fällt die Aktion nicht nur mit dem Erfolg einer einzelnen Hochschule. Die meisten niedersächsischen Hochschulen nehmen gleichzeitig teil und üben gemeinsam den politischen Druck auf die Landesregierung aus.

Darüber hinaus laufen Aktionen und Boykotte zur Abschaffung der Gebühren zeitgleich auch in anderen Bundesländern.

hier ist ein Schema aus Stuttgart, wie der Boykott abläuft. Dort ging es um einen Verwaltunggebührenboykott. Entsprechend müsstet ihr die Zahlen anpassen.

Aktuelle Informationen bekommst Du vom 16.10.-27.10. sowie vom 20.11.-30.11. am Infotisch im

Foyer der Zentralmensa.

Erschienen am: 16.10.2006 AutorIn: email-address