Die studentische Selbstverwaltung (SV)

Die Hochschule ist eine Korperschaft des offentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung. niedersachsisches Hochschulgesetz (nhg), §15

Diese gliedert sich in studentische und akademische Selbstverwaltung.

«Die Studierenden [] bilden die Studierendenschaft» nhg §20. Die Studierendenschaft hat das Recht sich gemass ihrer Organisationssatzung zu organisieren.

Im folgenden wollen wir die Form der studentischen Verwaltung an unserer Uni beschreiben und kritisch bewerten.

Real wird der Anspruch der universitaren Selbstverwaltung nicht erfüllt. Diese hieße, dass alle Verwalteten (Lehrende, Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiter, Bedienstete usf.) in demokratischer Entscheidungsfindung den Rahmen ihrer Verwaltung selbst bestimmen, d.h. z.B. die Formen und Inhalte von Lehre und Forschung, welchen wirtschaftlichen Abhangigkeitsverhältnissen sie sich aussetzen etc.

Der Gesetzestext lautet: «Die Studierendenschaft ist eine rechtsfahige Teilkorperschaft der Hochschule mit dem Recht der Selbstverwaltung. Sie hat insbesondere die hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studierenden in Hochschule und Gesellschaft wahrzunehmen.

Sie hat die Aufgabe, die politische Bildung der Studierenden und die Verwirklichung der Aufgaben der Hochschule zu fordern. In diesem Sinne nimmt sie fur ihre Mitglieder ein politisches Mandat wahr.» ebd.

Die studentische Selbstverwaltung ist nicht demokratisch konzipiert, sondern als Zerrbild des representativen Parlamentarismus der BRD. Auch an der Funktion gemessen hat sie keine unmittelbare Bedeutung. Ihre Politik beschrankt sich weitgehend darauf, in Gremien, in denen eine Mehrheit der Vertreter der Professoren gesetzlich vorgeschrieben ist, für die Interessen der Studierenden einzutreten, oder exakter ausgedrückt: durch ihre Anwesenheit den Eindruck der fairen Beteiligung zu erwecken.

Die Organe der Studierendenschaft sind zum einen das Studierendenparlament (StuPa), das in direkter Wahl von den Studierenden bestimmt wird. Aufgabe des StuPas ist es, den AStA (Allgemeiner Studierendenausschuß) zu ernennen und zu kontrollieren, indem es unter anderem den Haushaltsplan des AStAs genehmigt oder verwehrt.

Der AStA ist das vollziehende und mit der Fuhrung der laufenden Geschafte beauftragte Organ der Studierendenschaft. Der AStA ist hierarchisch konzipiert, der AStA-Vorsitzende leitet die Geschafte und vertritt die Studierendenschaft.

Ebenfalls werden sogenannte Referenten (wie die Minister der BRD) fur wichtige Aufgabenfelder wie Finanzen, Hochschulpolitik, Soziales und Außenarbeit bestimmt. Sie mussen ihre Arbeit vor dem StuPa verantworten.

Wie die Bundesrepublik in Bundeslander, ist die Studierendenschaft in Fachschaften, die aus den an einer Fakultat eingeschriebenen Studenten bestehen, unterteilt. Diese Fachschaften werden wiederum durch ein von den Studierenden gewahltes Fachschaftsparlament (FSP) vertreten.

Die Fachschaft verfugt uber einen eigenen Haushalt, der von dem Fachschaftsrat (FSR) aufgestellt und vom FSP genehmigt werden muss.

Der FSR ist das Analogon des AStAs auf Fachschaftsebene, er führt die laufenden Geschafte. Vorsitzende(r) des FSR ist die (oder der) Fachschaftssprecherin (Fachschaftssprecher).

Werden an einer Fakultat mehrere Studienfacher angeboten, so kann es auf Beschluss des FSP zur Bildung von sogenannten Fachgruppen kommen.

Mitglieder einer bestimmten Fachgruppe ist dann wiederum jeder Studierende des betreffenden Studienganges.

Die Vertretung der Fachgruppe bildet die (der) von der Fachgruppe gewählte Fachgruppensprecherin (Fachgruppensprecher) (FGS).

Die bzw. der FGS verfugt uber einen eigenen Haushalt.

So gibt es an der mathematischen Fakultat derzeit zwei Fachgruppen - eine, die den Studiengang Informatik umfasst, und eine für den Studiengang Mathematik.

«Die Fachschaftsräteversammlung (FSRV) ist das Koordinationsgremium der Fachschaftsrate», also das Gegenstück zum deutschen Bundesrat, auch wenn ihre Kompetenzen seit der Reform der Organisationssatzung der Studierendenschaft 2004 stark eingeschrankt ist.

Einmal im Jahr, namlich Ende Januar, werden die studentischen Vertreter gewahlt. Die Wahlbenachrichtigung verschickt die Uni vorraussichtlich gegen Ende des Jahres.

Bei diesen Wahlen wahlt ihr, neben dem Fachgruppensprecher, dem FSP und dem StuPa, zwei studentische VertreterInnen fur den Senat, das oberste gewahlte Organ der akademischen Selbstverwaltung.

Der Senat entscheidet gemeinsam mit dem Stiftungsrat der Uni Gottingen uber die Besetzung des Prasidiums und bewilligt den Entwicklungsplan der Universitat.

Erschienen am: 06.10.2008 AutorIn: email-address