Die ersten Ein-Euro-Jobs für Akademiker sind eingeführt

Im Zuge der Arbeitsmarktreformen und dem „Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Harz IV „ werden so genannte Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (übersetzt Ein-Euro-Jobs) eingeführt. Wer sich weigert, diese Stellen anzunehmen kann ab dem 1.1. 2005 damit rechnen, gar keine sozialen Leistungen mehr zu beziehen. Wer die Stellen annimmt, bekommt neben dem ALGII pro Stunde 100 Cent ausgezahlt.

Laut Gesetz können die Arbeitgeber nur dann Ein-Euro-Jobs besetzen, wenn es sich bei diesen um „zusätzliche Arbeitsstellen“ handelt. Diese Regelung kann durch einen einfachen Trick ausgehebelt werden: man definiert einfach weggekürzte oder durch sonstige Gründe frei werdende Stellen zukünftig als „zusätzlich“.

Bis vor kurzem war es allgemein üblich, diese „Reformen“ eher in Verbindung mit Langzeitarbeitslosen und SozialhilfeempfängerInnen zu bringen. Die neusten Nachrichten aus Thüringen zeigen einmal mehr, dass diese „Vogel-Strauß-Politik“ böses Erwachen bringt: An der Universität Erfurt arbeiten momentan die ersten AkademikerInnen für einen Euro pro Stunde.

Ähnliche Szenarien werden sich auf beliebig viele Bereiche ausdehnen; Kindertagesstätten, Pflegeheime, Industrie, Handel... Alles Orte, in denen Menschen unter Zwang für einen Euro die Stunde und mit eingeschränkten Arbeitnehmerrechten arbeiten. Das bedeutet im Klartext: keinen Arbeitsvertrag, keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub, keine tarifliche Entlohnung, kein Streikrecht, keinen Kündigungsschutz usw.

Wer sich nun noch für die strikte Trennung von Hochschulpolitik und der sogenannten „Allgemeinpolitik“ einsetzt. Jetzt, da der Abbau von allgemeinen sozialen Standards für alle ersichtlich nicht an der Campusgrenze haltmacht, dem/der ist auch nicht mehr zu helfen.

Deshalb: Bildungspolitik ist auch immer Sozialpolitik; wer sich nicht einmischt und schweigt, stimmt zu!

Erschienen am: 04.01.2005 zuletzt aktualisiert: 12.10.2009 14:10 AutorIn: email-address